Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsbedingungen
- Die Lieferung und Leistungen der Otto Theobald GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB erfolgen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 2 Zahlungs- und Lieferbedingungen
- Es gilt unsere jeweils letzte auf unserer Homepage veröffentlichte Preisliste, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Preis vereinbart. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, per 1.000 Stück netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager Stuhr, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
- Preiszuschläge ergeben sich für Lohnarbeiten bei gestelltem, nicht einwandfreiem oder nicht verarbeitungsgerechtem Material. Zum Ausgleich von Mengenverlusten beim Maschineneinrichten und während der Verarbeitung ist bei Lohnarbeiten ein angemessener Warenzuschuss anzuliefern.
- Die Lieferung erfolgt im Inland frei Haus, wenn der Bestellwert 250,- Euro übersteigt. Bei gestellter Ware wird stets unfrei geliefert. Verpackungskosten werden nicht berechnet.
- Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
- Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch per E-Mail oder in Papierform. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von Zurzeit 8 Prozentpunkten p.a. über Basiszinssatz an.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Liefertermine
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Besteht ein Kunde auf einem Liefertermin, der wegen seiner Kurzfristigkeit nicht die sonst üblichen Qualitätskontrollen zulässt, haftet die Otto Theobald GmbH nicht für darauf beruhende Qualitätsbeanstandungen.
- Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, Seuchen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
- Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
§ 4 Portokosten
Gegebenenfalls anfallende Portokosten bei Lettershop-Arbeiten werden mit einer separaten Portorechnung fällig. Es besteht keine Pflicht zur Postauflieferung vor Zahlungseingang. Ein aufgrund von Mengen- oder Gewichtsänderungen von der Rechnung abweichendes Portoentgelt wird in einer Portoendabrechnung verrechnet.
§ 5 Sonderanfertigungen
Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen vorbehalten. Bis 5.000 Stück 30%, bis 10.000 Stück 20%, über 10.000 Stück 10%.
§ 6 Beanstandungen/Mängelrüge
- Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder von ihm bestimmte Dritte sorgfältig zu untersuchen. Die Rügeobliegenheit des § 377 HGB gilt ausdrücklich als vereinbart. Spätestens 8 Tage nach Empfang der Lieferung, bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung des Mangels, gilt die Leistung der Otto Theobald GmbH als genehmigt, wenn keine Mangelrüge in Textform erfolgt ist.
- Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Weiterverarbeitung oder Änderung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder Dritte stattgefunden hat und die Mängelbeseitigung dadurch unverhältnismäßig erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei unvermeidlichen Abweichungen in der Papierqualität, Färbung, Oberfläche und dergleichen, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
- Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Auftraggebers gegen den Lieferer gilt ferner Ziff. 7 entsprechend.
§ 7 Haftungsbegrenzung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
- Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht).
- Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit wird, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt, höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Rechnungssumme der Otto Theobald GmbH sowie lediglich für Schäden, die die Otto Theobald GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Etwaig anfallende Portokosten sind von der Haftung ausgenommen.
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entfällt diese Haftungsbeschränkung.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
- Der Auftraggeber haftet allein für den gesetzeskonformen Inhalt beigestellter Ware.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt in jedem Fall – auch in weiterverarbeitetem Zustand – bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind uns sofort anzuzeigen.
- Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 1 Ziff. 4 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 10 Aufbewahrungsfristen
Restmaterial von Werbeaussendungen wird nach der Auftragsabwicklung vernichtet, falls keine anderweitige Absprache besteht.
§ 11 Datenverarbeitung
- Unsere Datenschutzregelungen kann der Auftraggeber unserer Homepage auf der Seite https://www.otto-theobald.de/impressum/ entnehmen. Eine etwaig erforderliche Einwilligung zur Datenverarbeitung kann nur gesondert erfolgen.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die uns übermittelten personenbezogenen Daten nicht entgegen den einschlägigen Datenschutzvorschriften wie DS-GVO etc. erhoben oder verarbeitet worden sind und die Übermittlung an uns rechtlich zulässig ist, z.B. weil sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.
§ 12 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.